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   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95   

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https://dejure.org/1996,1507
BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion - Presseverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PresseG § 25; VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1905
  • MDR 1996, 620
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NStZ 1996, 393
  • StV 1996, 436
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Damit steht im Einklang, daß die bloße Verwendung (und Verbreitung) von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz betroffenen Vereins, bei der es entscheidend auf den gedanklichen Inhalt, die Symbolbedeutung ankommt, für sich gesehen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz noch nicht erfüllt, sondern nicht strafbar ist - auch nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    In der Sache ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • OLG Köln, 01.12.1989 - Ss 583/89
    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Auf die Frage, ob im Ankleben von Plakaten ein presserechtliches Verbreiten oder jedenfalls eine Veröffentlichung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 PresseG NW zu sehen ist (vgl. OLG Köln NStZ 1990, 241, 242), kommt es demnach nicht mehr an.
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BayObLG, 29.03.1979 - RReg. 3 St 216/78

    Presse-Inhaltsdelikte

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 -.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die eine Plakatklebeaktion betreffende Entscheidung des Senats in NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95] über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen über die kurze Presseverjährung auch für Fälle der vorliegenden Art gilt.
  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 269/97

    Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Gegebenenfalls wird zu prüfen sein, ob es sich um ein Presseinhaltsdelikt handelt (vgl. BGH NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 1 Ws 803/96
    Deren Inhalt ist jedoch nicht, wie bei einem Presseinhaltsdelikt, eigentlicher Strafgrund der Zuwiderhandlung gegen ein Betätigungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG a.F. (vgl. BGH NStZ 1996, 393 ).
  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 237/98

    Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung

    Anders als die durch eine Plakataktion begangene Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (vgl. BGH NStZ 1996, 393 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]) unterliegt der hier von der Strafkammer festgestellte Verstoß gegen § 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB der Presseverjährung.
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